Wozu brauche ich eigentlich einen Betriebsarzt?

Die einfachste Antwort wäre: „weil es vorgeschrieben ist….“. Jeder Betrieb – bereits ab dem ersten Angestellten - ist dazu gesetzlich verpflichtet. Und das bereits seit über 40 Jahren Arbeitssicherheitsgesetz von 1973.

Neben der gesetzlichen Verpflichtung gibt es aber viele gute Gründe für ein Unternehmen den Betriebsarzt als Berater und Unterstützer in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes an seiner Seite zu haben:

 

Darf eine schwangere Mitarbeiterin weiter arbeiten wie bisher?
Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?
Was beinhalten Unterweisungen?
Wie gehe ich mit leistungsgewandelten Mitarbeitern um?
Könnte ein Mitarbeiter ein Suchtproblem haben?
Welche Vorsorgen muss ich anbieten bzw. veranlassen?
Kann ich einen Eignungsnachweis fordern?
Könnte eine Berufskrankheit vorliegen?
Ist die Erste-Hilfe in meinem Betrieb gut aufgestellt?
Sind die ergonomischen Anforderungen erfüllt?
Muss ich für alle beruflich empfohlene Impfungen aufkommen?
Wie erstelle ich Betriebsanweisungen?
Wie führe ich eine Vorsorgekartei?
Muss ich ärztliche Atteste umsetzen?
Welche Arbeitsschutzdokumente werden benötigt?
Was ist eine Bildschirmbrille?
Wie sieht ein Gefahrstoffverzeichnis aus?
Benötigt mein Betrieb auch Sicherheitsbeauftragte?
Welche persönliche Schutzausrüstung muss ich stellen?
Wann wird „Fachkunde“ im Arbeitsschutz gefordert?