Wir führen verkehrsmedizinische Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV durch:
Ärztliche Untersuchung, Anhang 5.1 FeV
Untersuchung des Sehvermögens, Anhang 6, Nr. 2.1 FeV
(bei Erfüllung der Anforderungen ist keine zusätzliche augenärztliche Untersuchung notwendig)
Auch beides zeitsparend an einem Termin!
Aktuell bieten wir keine psychometrischen Gutachten für Personenbeförderer nach Anhang 5.2 FeV mehr an.
Wenn Sie für einen Mitarbeiter Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV beauftragen möchten, nutzen Sie bitte unser Auftragsformular .
Wenn Sie selbst als Untersuchter die Kosten tragen, lassen Sie sich bitte einfach einen
Termin geben