Für viele Tätigkeiten ist zum Eigenschutz oder zum Schutz Dritter der Nachweis der Eignung bzw. Tauglichkeit erforderlich. Es gibt hierzu diverse gesetzliche, unfallversicherungsrechtliche oder tarifvertragliche Regelungen. Grundsätzlich zu unterscheiden ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV, die nie die Frage der Eignung zum Gegenstand hat.
Bei uns angebotene Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen sind:
- Einstellungsuntersuchungen (orientiert am Tätigkeitsprofil)
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, z. B. für Staplerfahrer (Standard G25 der BG)
- Arbeiten mit Absturzgefahr (Standard G41 der BG)
- Taucherarbeiten (Standard G31 der BG)
- Tragen von schwerem Atemschutz (Standard G26.3 der BG)
- Untersuchungen für Sporttaucher (Standard GTÜM e.V.)
- Untersuchungen für den Erwerb des Sportbootführerscheins (Sportbootführerscheinverordnung)
- Strahlenschutzuntersuchungen (Strahlenschutzverordnung)
Wichtig zu wissen: Die Untersuchung kommt stets zu einer Beurteilung. Der Untersuchte stellt sich der Untersuchung freiwillig, da er eine bestimmte Tätigkeit ausüben möchte. Auch wenn die Untersuchung durch den Arbeitgeber oder einen Dritten beauftragt wird, ist eine direkte Ergebnismitteilung nur mit Zustimmung des Untersuchten möglich. Wenn diese Zustimmung verweigert wird, kann nur eine neutrale Teilnahmebestätigung für den Auftraggeber ausgestellt werden. Dieser bleibt davon unabhängig immer zahlungspflichtig für die beauftragte und durchgeführte Untersuchung.
Wenn Sie für einen Mitarbeiter Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen beauftragen möchten, nutzen Sie bitte unser Auftragsformular.
Wenn Sie selbst als Untersuchter die Kosten tragen, lassen Sie sich bitte einfach einen Termin geben